Samstag, 24. Januar 2009
 
Tirol: Halbherzige Wahlreform PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Bernhard Redl   
Sonntag, 20. Januar 2008

Im Heiligen Land hat man eigenartige Vorstellungen von der Senkung des Wahlalters.

Artikel 95/2 des Bundes-Verfassungsgesetzes schränkt mit dem sogenannten "Homogenitätsprinzip" das Recht der Länder, über ihr Wahlrecht selbst entscheiden zu dürfen, klar ein: "Die Landtagswahlordnungen dürfen die Bedingungen des Wahlrechtes und der Wählbarkeit nicht enger ziehen als die Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat."

Nun kann man da als Landtag bisweilen trickseln, wie das in Kärnten passiert, wo man als Partei nur über Grundmandat wählbar ist und sich damit eine faktische Prozenthürde von 10% ergibt. Manchmal kann man aber nicht zu solchen Tricks greifen, wie im eindeutigen Fall der Wahlaltersenkung. Mit 16 ist man seit 2007 - so gerade Wahlen sind - für den Nationalrat wahlberechtigt und damit waren die Länder auch zu geringerem aktiven Wahrecht verpflichtet. In manchen Bundesländern war man darüber nicht so ganz glücklich. Während Wien, Salzburg und Burgenland schon länger ihr Wahlalter gesenkt hatten, mußten andere jetzt nachziehen. Tirol entschied sich dabei für eine eigenartige Minimalvariante. Der Beschluß, der noch im Jänner erfolgen soll, ist schon eilig, denn 2008 sind dort eben Landtagswahlen. Und so beschließt man eine Senkung des Wahlalters - klammert dabei aber plebiszitäre Entscheidungen aus: Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen werden auch weiterhin erst ab 18 zugänglich sein.

Die Tiroler Grünen sind darüber empört. Obwohl seine Partei dem Landesverfassungsgesetz zustimmen will, erachtet der grüne Landtagsabgeordnete und Jurist Sepp Brugger diese Unterscheidung nicht nur für "halbherzig und unverständlich", sondern auch für verfassungswidrig. Auf Bundesebene ist der Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie nur abhängig von der aktiven Wahlberechtigung zum Nationalrat.

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